Rechtsanwalt Peter Kindermann Fachanwalt für Strafrecht in Gera
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann das gesamte Leben verändern. Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung, Vorladung oder Anklage sind für Betroffene oft mit großer Unsicherheit, Angst und erheblichem Druck verbunden.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Gera vertrete ich Beschuldigte und Angeklagte in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Revision.
Ziel ist es stets, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, die Strafe zu minimieren oder eine konsequente Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Ich prüfe Ihre individuelle Situation, sichere Ihre Rechte und entwickle eine durchdachte Verteidigung – diskret, strategisch und mit klarem Fokus auf das bestmögliche Ergebnis.
Wichtig:
Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Frühzeitige Verteidigung entscheidet häufig über den gesamten Verlauf des Verfahrens.
Strafverfahren – wann sofortiger Handlungsbedarf besteht
Sofortiger anwaltlicher Beistand ist insbesondere sinnvoll bei:
Vorladung als Beschuldigter
Hausdurchsuchung
Festnahme oder Untersuchungshaft
Strafbefehl
Anklageschrift
Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG)
Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht)
Sexualstrafrechtlichen Vorwürfen
Körperverletzungs- oder Gewaltdelikten
Als Strafverteidiger in Gera sichere ich frühzeitig Ihre Rechte und verhindere, dass unüberlegte Aussagen Ihre Position verschlechtern.
Meine Schwerpunkte im Strafrecht
Ermittlungsverfahren & Anklage
Bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und strebe – wenn möglich – eine Verfahrenseinstellung an.
Schweigerecht & Akteneinsicht
Schweigen ist Ihr gutes Recht – und häufig die klügste Entscheidung. Ohne vollständige Akteneinsicht sollte keine Aussage erfolgen. Ich analysiere die Ermittlungsakte und entwickle auf dieser Grundlage eine strukturierte Verteidigungsstrategie.
Pflichtverteidigung
In bestimmten Fällen besteht Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Ich übernehme Pflichtverteidigungen zuverlässig und stelle alle notwendigen Anträge. Die Staatskasse übernimmt zunächst die Kosten – im Falle einer Verurteilung kann jedoch eine Rückforderung erfolgen.
BTMG & Drogenstrafrecht
Im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist eine spezialisierte Verteidigung entscheidend. Ich prüfe Verfahrensfehler, Durchsuchungsmaßnahmen und Beweisverwertungsverbote. Ferner prüfe ich ob eine Freispruchverteidigung oder in Anbetracht der Beweislage eine Strafzumessungsverteidigung sinnvoll ist.
Sofern BTMG-Vergehen im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen im Raum stehen übernehme ich auch die Vertretung in Bezug auf Maßnahmen der Verkehrsbehörde. (Entzug der Fahrerlaubnis u.a.)
Verkehrsstrafrecht & Fahrerlaubnis
Sobald eine Verkehrsstrafsache mit gutem Ergebnis abgeschlossen ist (Freispruch oder geringe Strafe) heißt dies nicht, dass man sich dann entspannt zurücklehnen kann.
Es drohen nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens Maßnahmen der Verkehrsbehörde, die völlig unabhängig von der Strafverfolgungsbehörde agiert. Oftmals sind die Maßnahmen der Verkehrsbehörde schwerwiegender als die strafrechtliche Sanktion. Ich entwickle mit Ihnen eine passgenaue Strategie gegenüber den Maßnahmen der Verkehrsbehörde.
Hausdurchsuchung & Vernehmung
Bei Durchsuchungen oder polizeilichen Maßnahmen gilt: Ruhe bewahren und keine Angaben zur Sache machen. Ohne anwaltlichen Beistand sollten Sie immer von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Nach meiner Mandatierung überprüfe ich unverzüglich alle gegen Sie durchgeführten strafprozessualen Zwangsmaßnahmen. (Hausdurchsuchung, Inhaftierung und anderes)
Untersuchungshaft & Haftprüfung
Die Anordnung von Untersuchungshaft ist für den Betroffenen die einschneidendste strafprozessuale Maßnahme. Ich überprüfe für Sie, ob tatsächlich ein Haftgrund gegen Sie vorliegt und lege für Sie die richtigen Rechtsmittel ein ( Haftbeschwerde oder Haftprüfung)
Strafbefehl & Einspruch
Ein Strafbefehl ist keine endgültige Entscheidung. Ich prüfe die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und entwickle eine passende Verteidigungsstrategie.
Bei Erlass eines Strafbefehls gegen Sie ist es wichtig schnell zu agieren. Verpasst man die Einspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls) wird der Strafbefehl rechtskräftig. Die Einlegung des Strafbefehls hat zur Folge, dass das Verfahren in das Normalverfahren wechselt, also so wie nach Anklageerhebung.
Sexualstrafrecht
Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind häufig mit erheblichen gesellschaftlichen und beruflichen Konsequenzen verbunden. Eine frühzeitige, sorgfältige Analyse der Beweislage ist entscheidend, um unberechtigte Tatvorwürfe zu entkräften und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Gerade in diesem Deliktsbereich ist es wichtig eine öffentliche Hauptverhandlung, durch Ausschöpfung aller prozessualen Mittel (auch Täter Opfer Ausgleich) zu vermeiden. Eine öffentliche Hauptverhandlung im Sexualstrafbereich kann für den Betroffenen zu einem irreparablen Ansehensverlust führen, selbst wenn das Verfahren mit einem Freispruch endet.
Verfahrensabsprache (Deal)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein ein Strafverfahren mit einer Verfahrensabsprache zu beenden. In der Praxis heißt dies, dass bestimmte Komplexe aus der Anklage eingeräumt werden und im Gegenzug seitens des Gerichts und der Staatsanwaltschaft eine Strafobergrenze zugesichert wird.
Dr Vorteil der Verfahrensabsprache liegt darin, dass sie das Verfahren erheblich verkürzt und ein kalkulierbares Ergebnis des Verfahrens frühzeitig feststeht.
Ich überprüfe für Sie die Beweislage und die formellen Voraussetzungen der Verfahrensabsprache. In geeigneten Fällen unterbreite ich dann im Vorfeld der Hauptverhandlung den weiteren Prozessbeteiligten einen Vorschlag für eine Verfahrensabsprache.
Übersicht: Häufige strafrechtliche Situationen & Handlungsmöglichkeiten
| Situation | Ihre Möglichkeiten | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Vorladung als Beschuldigter | Schweigen & Akteneinsicht | Keine Aussage ohne Anwalt |
| Strafbefehl erhalten | Einspruch prüfen | Frist beachten (2 Wochen) |
| Hausdurchsuchung | Rechtmäßigkeit prüfen | Keine freiwilligen Angaben |
| Untersuchungshaft | Haftprüfung beantragen | Schnelles Handeln entscheidend |
| BTMG-Vorwurf | Strafrahmen prüfen | Frühzeitige Verteidigung wichtig |
| Sexualstrafrechtlicher Vorwurf | Beweisanalyse | Ruf und Existenz betroffen |
Warum ein Fachanwalt für Strafrecht in Gera sinnvoll ist
Das Strafrecht ist komplex, formal streng geregelt und von taktischen Entscheidungen geprägt. Fehler zu Beginn eines Verfahrens lassen sich später oft nicht korrigieren.
Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung in der Strafverteidigung.
Mandanten profitieren von:
klarer rechtlicher Einschätzung
strukturierter Verteidigungsstrategie
konsequenter Wahrnehmung Ihrer Rechte
persönlicher Betreuung
diskreter und engagierter Interessenvertretung
Ich vertrete Mandanten in Gera, im Saale-Holzland-Kreis sowie bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Lassen Sie sich von mir beraten
- Zusammenarbeit
Schnell Handeln – rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen
Gerade im Arbeits- und Strafrecht entscheiden kurze Fristen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Je früher Sie Kontakt aufnehmen, desto mehr Handlungsspielraum besteht für eine sinnvolle und erfolgreiche Vertretung.
Schritt 1: Schnell Kontakt aufnehmen
Wenn Sie eine Kündigung, Abmahnung oder Post von Polizei/Staatsanwaltschaft erhalten haben, zählt oft jeder Tag. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – telefonisch oder über die Website. Unterlagen können Sie direkt mitsenden, damit ich schneller einschätzen kann, was zu tun ist.
Schritt 2: Ersteinschätzung
Ich prüfe Ihre Angaben und Dokumente zeitnah und wir klären gemeinsam Ihr Ziel – z. B. Weiterbeschäftigung oder Abfindung im Arbeitsrecht bzw. die richtige Vorgehensweise im Strafverfahren. Sie erhalten eine klare Empfehlung, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Schritt 3: Konsequente Vertretung
Nach der Beauftragung vertrete ich Ihre Interessen engagiert und zielgerichtet – außergerichtlich oder vor Gericht. Sie werden persönlich betreut und transparent über den aktuellen Stand informiert.
Lassen Sie sich von mir Beraten
Je früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto größer sind Ihre Handlungsmöglichkeiten – insbesondere im Arbeits- und Strafrecht, wo kurze Fristen entscheidend sind.
- FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die Kosten für einen Anwalt für Strafrecht hängen vom Umfang des Verfahrens, der Komplexität des Tatvorwurfs und dem Verfahrensstadium ab. In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), alternativ kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden. Gerne informiere ich Sie transparent über die zu erwartenden Kosten. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann zudem eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen. Wird vom Gericht eine Pflichtverteidigung angeordnet übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten des Verteidigers. Allerdings nimmt Sie im Falle der Verurteilung des Angeklagten diesen auf Rückzahlung der verauslagten Verteidigerkosten in Regreß.
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Bereits hier werden entscheidende Weichen gestellt. Als Strafverteidiger in Gera beantrage ich Akteneinsicht, analysiere die Beweislage und prüfe, ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist und stelle die entsprechenden Anträge.
Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Sie haben das Recht zu schweigen. Eine unvorbereitete Aussage kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt für Strafrecht in Gera, bevor Sie Angaben zur Sache machen. Allerdings sollten Sie nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung diesen Termin gegenüber der Polizei zumindest absagen unter Verweis auf ihr gesetzliches Schweigerecht sowie dem Hinweis, dass sich für Sie zeitnah ein Verteidiger/in zur Akte meldet.
Ob es zu einer Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder Freiheitsstrafe kommt, hängt vom konkreten Tatvorwurf, möglichen Vorstrafen und der Beweislage ab. Eine frühzeitige und strategisch geplante Strafverteidigung kann das Strafmaß erheblich beeinflussen oder sogar einen Freispruch erreichen.
Für den Ausgang des Verfahrens ist es wichtig von Anfang an eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Die wichtigste Entscheidung dabei ist, ob sich die Verteidigung gegen den Tatvorwurf als solchen richtet (Freispruchverteidigung) oder ob bestimmte Tatvorwürfe eingeräumt werden und sich die Verteidigung darauf konzentriert ein günstiges Strafmaß zu erreichen (sogenannte Strafzumessungsverteidigung).
Die Entscheidung für die grundsätzliche Ausrichtung der Verteidigung wird von Ihnen und mir gemeinsam getroffen, nach Auswertung der Ermittlungsakte.
Ja. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit einer Einstellung – etwa wegen geringer Schuld, gegen Auflagen oder mangels hinreichenden Tatverdachts. Ziel einer professionellen Strafverteidigung ist es häufig, bereits im Ermittlungsverfahren eine solche Einstellung zu erreichen.
Die Chancen dafür stehen gut, auch weil die Staatsanwaltschaften chronisch überlastet sind und sie sich mit einer Einstellung des Verfahrens entlasten können.
Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie Ruhe bewahren und keine Angaben zur Sache machen. Sie sind nicht verpflichtet, aktiv mitzuwirken oder Erklärungen abzugeben. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und sichere Ihre Rechte gegenüber den Ermittlungsbehörden.